Rechtsprechung
BGH, 28.11.2006 - 4 StR 404/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 74 StGB; § 267 StPO
Tenorierung bei der Einziehung von Gegenständen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aufhebung einer Einziehung mangels ordentlicher Kennzeichung in der Beschlussformel
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 74 Abs. 1; ; StGB § 74 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 74
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 74 Abs. 1
Bezeichnung der eingezogenen Gegenstände nach Asservatennummern - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
Auszug aus BGH, 28.11.2006 - 4 StR 404/06
Ist die Einziehung von Gegenständen anzuordnen, sind die einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel oder, sofern es sich um eine Vielzahl von Gegenständen handelt, jedenfalls in einer Anlage hierzu (vgl. BGHSt 9, 88, 90) so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung geschaffen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 8, 205, 211 f.; BGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - 4 StR 250/98 m.w.N.). - BGH, 13.02.2004 - 3 StR 501/03
Einziehung von Betäubungsmitteln (Bezeichnung des einzuziehenden Rauschgifts; …
Auszug aus BGH, 28.11.2006 - 4 StR 404/06
Da die Urteilsgründe die bei Betäubungsmitteln erforderlichen Angaben von deren Art und Menge enthalten, kann der Senat die Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände insoweit nachholen (…vgl. BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 2; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03). - BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91
Anforderungen an die Anordnung einer Einziehung von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 28.11.2006 - 4 StR 404/06
Da die Urteilsgründe die bei Betäubungsmitteln erforderlichen Angaben von deren Art und Menge enthalten, kann der Senat die Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände insoweit nachholen (vgl. BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 2; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03). - BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
Auszug aus BGH, 28.11.2006 - 4 StR 404/06
Ist die Einziehung von Gegenständen anzuordnen, sind die einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel oder, sofern es sich um eine Vielzahl von Gegenständen handelt, jedenfalls in einer Anlage hierzu (vgl. BGHSt 9, 88, 90) so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung geschaffen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 8, 205, 211 f.; BGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - 4 StR 250/98 m.w.N.). - BGH, 09.07.1998 - 4 StR 250/98
Auszug aus BGH, 28.11.2006 - 4 StR 404/06
Ist die Einziehung von Gegenständen anzuordnen, sind die einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel oder, sofern es sich um eine Vielzahl von Gegenständen handelt, jedenfalls in einer Anlage hierzu (vgl. BGHSt 9, 88, 90) so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung geschaffen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 8, 205, 211 f.; BGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - 4 StR 250/98 m.w.N.).
- BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07
Verwertung von Erkenntnissen "ausländischer verdeckter Ermittler" (kein …
Der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen, wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH, Beschl. vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91; BGH, Beschl. vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03; BGH, Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06; BGH, Beschl. vom 25. April 2007 - 2 StR 86/07). - BGH, 25.08.2009 - 3 StR 291/09
Einziehung (Urteilsformel; Bezeichnung der Einziehungsgegenstände; Anlage)
Die Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis genügt jedoch nicht (…vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; BGH NJW 1994, 1421, 1423; Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06; StraFo 2008, 302;… vgl. auch Fischer, StGB 52. Aufl. § 74 Rdn. 21 m. w. N.). - BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09
Strafzumessung bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten (Beruhen); Unterbringung …
Ist die Einziehung von Gegenständen anzuordnen, sind diese in der Urteilsformel, oder sofern es sich um eine Vielzahl von Gegenständen handelt, jedenfalls in einer Anlage hierzu (vgl. BGHSt 9, 88, 90) so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung geschaffen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 8, 205, 211 f.; BGH, Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06). - BGH, 29.08.2018 - 4 StR 56/18
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
Nach ständiger Rechtsprechung müssen einzuziehende Gegenstände so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93, NJW 1994, 1421; Beschlüsse vom 9. Februar 2017 - 1 StR 490/16, juris; vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314; vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, juris; vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06, StraFo 2008, 302).